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Gruppensupervision Berufspraxis KT

Für die HFP KomplementärTherapeutIn (KT) ist die Teilnahme an Supervisionen nachzuweisen. In der Gruppensupervision werden unter Leitung einer qualifizierten Fachperson die beruflichen Fähigkeiten gezielt reflektiert und gemeinsam systemisch-lösungsorientierte Handlungsideen entwickelt. Die Teilnehmenden haben Raum, eigene Themen und Fallbeispiele aus dem beruflichen Praxisalltag einzubringen – z.B. konkrete Gesprächs- und Behandlungssituationen oder Aspekte aus der Praxisführung und Organisation. Ziel ist die Weiterentwicklung der Rolle, Professionalität und Identität als KomplementärTherapeutIn.

Inhalt

Individuelle Themen und Fallbeispiele aus der KT-Berufserfahrung der Teilnehmenden

Konkrete Anwendung der Handlungskompetenzen und Prozessphasen des KT-Berufsbildes

Praktische Übungen und Reflexionen in der Gruppe

Voraussetzungen

Therapeutin/-Therapeut einer anerkannten Methode der KomplementärTherapie

Bemerkungen

  • Die Kleingruppe beträgt mindestens 7, maximal 12 TeilnehmerInnen

  • Die Termine können auch einzeln gebucht werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, fixe (Klein-)Gruppen zu bilden und Termine miteinander zu vereinbaren.

  • Finanzielle Unterstützung: Der Bund erstattet für vorbereitende Kurse zur HFP den Absolvierenden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück bis zur definierten Obergrenze von CHF 10'500. Die Absolvierenden müssen die höhere Fachprüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.

Kursleitung

Sandra Jenny Gimmel, anerkannte Supervisorin OdA KomplementärTherapie und Organisationsberaterin/Coach bso

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